Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Dr. Ludwig,
sehr geehrte Ausschussmitglieder
Auch die Bürgerinitiative möchte eine Nutzung von Schloss Heiligenhoven und den Erhalt für die
Bürger Lindlars, wir können aber dem vorgelegten Projekt in der vorhandenen Form nicht
zustimmen und fordern die Bürgervertreter auf über den Flächennutzungsplan und den
Vorhabenbezogenen in seiner jetzigen Formen nicht abzustimmen und dem Projekt keine
Zustimmung zu erteilen.
Unsere Bedenken:
Die Unterlagen die dem Ausschuß vorliegen entsprechen nicht dem aktuellen Planungsstand und sind
widersprüchlich, es kann keine objektive Meinungsbildung erfolgen.
Im Behandlungsfeld der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychoanalyse ist es nicht möglich eine
Abgrenzung für das Feld „Burn-out“ zu definieren.
Die Dommeldal Finance BV und die Limes Schlosskliniken verfügen über keine Klinik die sie als Referenz
vorweisen können. Projekte beider Partner sind nicht bekannt. Die Umsetzung und Auslastung des
Konzeptes der „Limes Schlosskliniken“ kann nicht durch Vergleich und Erkenntnis gestützt werden.
Aussagen im „Rostocker Land“ wird eine „Klinik“ betrieben entsprechen nicht den Tatsachen. Schloss
Lütgenhof bei Dassow wird zur Zeit als Tagungs- und Eventhotel geführt. Schloss Teschow bei Teterow
befindet sich in Besitz der Arcona Hotelgesellschaft. Die Limes Schlosskliniken haben Schloss Teschow
angemietet. Ein Klinikbetrieb sollte im September 2015 starten. Die Eröffnung wurde bereits zwei mal
verschoben, ein Teil des Klinikpersonals und „die Erlaubnis für den Klinikbetrieb“ fehlen.
Das angedachte „Neubauprojekt“ ist nicht! „in seiner Größe an die Örtliche Situation angepasst“.
Der Schlosspark von Heiligenhoven ist gemäß §2, Abs.1 und 2 des Denkmalschutzgesetz NRW
( öffentliches Interesse) seit dem 28.05.2014 unter Schutz gestellt.
Der ganze Bereich ist als Biotop anzusehen und würde unwiederbringlich durch den Eingriff des
“Neubaus“zerstört werden. Teilbereiche des Parks befinden sich unter anderem im Biotopkataster NRW.
Der Park beherbergt ein vielfaches an Tierarten, auch Tiere die einen besonderen Status haben, da sie auf der
Roten Liste stehen. Zum Teil weisen auch die Gutachten das vorhanden sein gefährdeten Tierarten nach. Wir
befürchten durch den Eingriff in das Biotop Schlosspark einen großen Verlust für die Artenvielfalt. Dieser
Einschnitt für Mensch und Natur ist unserer Meinung nach untragbar.
Die Sorge der Bürger „Ihrer“ Park weiter nutzen zu dürfen ist berechtigt.
Eine Grundlage durch einen privatrechtlichen Nutzungsvertrag ist nicht vorhanden.
Da eine Zustimmung für die öffentliche Nutzung vom Eigentümer ausgesprochen wurde,
dürfte der Bitte um Eintragung ins Grundbuch nichts entgegen stehen.
( die Ausarbeitung unserer Bedenken liegt Ihnen in unserem Fragenkatalog vor)
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit