PRESSEMITTEILUNG vom 01.12.2014 zur palliativmedizinischen Versorgung
Die palliativmedizinische Versorgung von Schwerkranken und Sterbenden kann bei 85 v.H. durch Hausärztinnen und Hausärzte durchgeführt werden, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.
Die Behandlung richtet sich auf die Beherrschung und Linderung von Schmerzen, Angst, Unruhe, Luftnot und anderen Symptomen bei unheilbar voranschreitenden Erkrankungen und in der letzten Lebensphase.
Der Fall des Kollegen Paas aus Bergneustadt, der als palliativmedizinisch tätiger Hausarzt in diesen Behandlungsformen engagiert ist ,zeigt die derzeit „brutale“ Seite der Rahmenbedingungen. Im Prüf- und Regressverfahren für 2011 wurde er mit 17.000 Euro „Mehrkosten“ bei der Verordnung von Opiaten und Begleitmedikation (Neuroleptika, Antiepileptika) im Rahmen einer leitliniengerechten und leidensgerechten Behandlung von Menschen mit schweren und schwersten Schmerzzuständen belastet.
Diese Mehrkosten wurden im Vergleich mit seiner gesamten Fachgruppe ermittelt. Einzelbetrachtungen erfolgten nicht.
Rechnerisch handelt es sich dabei um 15 bis 21 Schmerzpatienten je nach eingesetzten
Medikamenten und Dosen, die er über dem Durchschnitt als palliativ engagierter Mediziner behandelt hat.
Dazu kommen noch einmal 4.900 Euro für Medikamente, die bei Tumorpatienten und Bettlägerigen zur Thromboseprophylaxe eingesetzt werden, nach den von uns ermittelten Preisen für 3 Patienten über dem Fachgruppendurchschnitt.
Mit dem beschiedenen Regress und den Nachfolgeprüfungen sowie den anstehenden
mehrjährigen Gerichtsverfahren wird nicht nur sein Engagement sondern die Behandlung
erstens der Patienten mit fortgeschrittenen Leidenssituationen bedroht.
Kollege Paas erwägt den Weg ins Ausland, die Patienten bleiben hier und „belasten“ eventuell das Budget anderer Ärzte, die angesichts der quartalsmäßig erfolgenden Überschreitungsmitteilungen „die Faust im Nacken spüren“ (Zitat einer oberbergischen Ärztin).
Diesen unhaltbaren Zuständen muss ein Ende bereitet werden !
Welcher Politiker kann solche Ergebnisse gutheißen ?
Welche Krankenkasse will ihren Versicherten, die sich auf eine gute Versorgung
verlassen, so etwas zumuten?
Der Hausärzteverband im Oberbergischen Kreis fordert die unverzügliche Auflösung des
Prüfgremiums in Düsseldorf und im Rahmen des geplanten Gesetzesvorhabens der
Großen Koalition zur neuen Gesundheitsreform mit den parlamentarischen Beratungen
dazu im Januar / Februar 2015 eine Abschaffung von Regressen, die Ärztinnen und Ärzte und Schwerkranke bedrohen !
Diese Forderung wird vom Hausärzteverband Nordrhein ebenfalls hinsichtlich der
aufsichtsrechtlichen Schritte mitgetragen und die Forderung nach Abschaffung der
Regresse für verordnete Leistungen ebenfalls durch die Kassenärztliche Vereinigung
Nordrhein und die Ärztekammer Nordrhein.
Die Auflösung des Beschwerdeausschusses in seiner jetzigen Zusammensetzung und ein
Aussetzen der Prüfverfahren bis zu den neuen gesetzlichen Regelungen 2015, in denen
die große Koalition gem Your Domain Name. Koalitionsvertrag die Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach
Richtgrößen abschaffen will, wäre ein erster Schritt, um klare und unmissverständliche
Zeichen zu setzen, dass eine Kehrtwende eingeleitet wird !
Ministerin Steffens wurde aufgerufen, die Vorgänge in der Gemeinsamen Prüfeinrichtung der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung zu prüfen.
Versicherte und Patienten sollten bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, wie sie zu solchen
zweitens die Prüfungen und den Auswirkungen steht, und bei unbefriedigenden Antworten vom Recht des Kassenwechsels Gebrauch machen.
Der Vorstand des Hausärzteverbandes im Oberbergischen Kreis
V.i.S.d.P.
Dr. med. Ralph Krolewski
51647 Gummersbach